Nur ein geringer Prozentsatz der Verheirateten in der Schweiz hat die güterrechtlichen Verhältnisse mittels Ehevertrag geregelt. Bei vielen Konstellationen kann ein Ehevertrag durchaus Sinn machen, zum Beispiel wenn ein Ehegatte eine Firma besitzt, wenn unterschiedliche Vermögenswerte in die Ehe eingebracht oder geerbt wurden. Mittels Ehevertrag werden nicht nur die finanziellen Folgen einer Scheidung geregelt, Ehegatten können auch für den Todesfall bestimmte Regelungen treffen.

